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   BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89   

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https://dejure.org/1989,2881
BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89 (https://dejure.org/1989,2881)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 StR 214/89 (https://dejure.org/1989,2881)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 StR 214/89 (https://dejure.org/1989,2881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schätzung des Mindestgehalts an Heroinhydrochloridanteil (HHC) bei Fehlen einer sachverständigen Untersuchung der Betäubungsmittel

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1988 - 1 StR 59/88

    Fehler bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89
    Wenn dann - wie hier - im Urteil konkrete Angaben über das Mindestmaß des Wirkstoffanteils gemacht werden, bedarf es der Darlegung der überprüfbaren Anknüpfungspunkte (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1988 - 1 StR 59/88 und vom 26. Februar 1988 - 5 StR 15/88 bei Schoreit NStZ 1988, 350).
  • BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85

    Anforderungen an die Konkretisierung der richterlichen Feststellungen in der

    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89
    Fehlt eine sachverständige Untersuchung der Betäubungsmittel, so genügt es unter Umständen, wenn der Tatrichter unter Beachtung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" aufgrund der Beurteilung der sachkundigen Beteiligten einen Mindestgehalt an HHC schätzt (BGH, Beschl. vom 10. Mai 1985 - 2 StR 191/85 bei Schoreit NStZ 1986, 56).
  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 15/88

    Zurückverweisung der Sache an das Landgericht

    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89
    Wenn dann - wie hier - im Urteil konkrete Angaben über das Mindestmaß des Wirkstoffanteils gemacht werden, bedarf es der Darlegung der überprüfbaren Anknüpfungspunkte (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1988 - 1 StR 59/88 und vom 26. Februar 1988 - 5 StR 15/88 bei Schoreit NStZ 1988, 350).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

    Der Wirkstoffgehalt kann, wenn eine sachverständige Untersuchung fehlt, aufgrund der Beurteilung sachkundiger Beteiligter unter Beachtung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" geschätzt werden (BGHR BtMG § 29 III Nr. 4 Menge 5).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90

    Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat

    Bei fehlender Wirkstoffbestimmung ist der Tatrichter nicht gehindert, sich anhand der hinreichend sicher festgestellten Tatumstände, wie etwa Herkunft und Preis der Rauschgiftmengen, unter Berücksichtigung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" eine Überzeugung von der tatsächlichen - nicht theoretischen - Mindestqualität des gehandelten oder eingeführten Betäubungsmittels zu bilden (vgl. BGH NStZ 1986, 232; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 5 und 6 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 - nicht geringe Menge 1; BGH bei Schmidt MDR 1986, 970; Körner a.a.O. § 30 Rdn. 65, 67 f.).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Bei einem Nettogewicht von 11, 98 g hingegen sollte der Wirkstoffgehalt, falls er nicht sachverständig bestimmt wird, unter Beachtung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten", ggf. aufgrund der Beurteilung sachkundiger Beteiligter, geschätzt werden (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 5 und Menge 8; BGH StV 2013, 703 ; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 23, 24).".
  • BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91

    Schuldumfang - Menge der Betäubungsmittel - Feststellungen des Tatrichters -

    Die Strafzumessung ist aber rechtsfehlerhaft, denn die Bestimmung des Schuldumfangs erfordert es grundsätzlich, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder daß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 33, 8 (15); BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 1, 5; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 29/93

    Umfang - Betäubungsmittel - Tatsächlich gehandelte Menge -

    Dem Landgericht war es aus Rechtsgründen nicht verwehrt, sich die erforderliche Überzeugung von dem Schuldumfang mit Hilfe einer Schätzung zu verschaffen (vgl. BGHSt 36, 320 (325) [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 5).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 537/92

    Verfahren über unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Änderung eines

    Die Schätzungen der Wirkstoffgehalte durch das Landgericht sind nicht zu beanstanden (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Menge 5, 6, 9; § 29 Strafzumessung 4, 18).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 5/92

    Konkrete Feststellung der Qualität des Betäubungsmittels als Voraussetzung für

    Grundsätzlich setzt aber die für die Strafzumessung erforderliche Bestimmung des Schuldumfangs entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels voraus oder das Tatgericht muß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgehen, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 33, 8, 15; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 1, 5; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).
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